Albert Knaus Stiftung für Reiten in freier Natur
Auszug aus der Stiftungsurkunde
Stiftungssatzung:
der "Albert Knaus Stiftung für Reiten in freier Natur"
in Iphofen, Stadtteil Mönchsondheim
Präambel
Der Stifter
Albert Knaus betreibt Freizeit- und Wanderreiten aus sportlichen, kulturellen
und Ausbildungsgründen. Im Rahmen einer Vermögensteilung gründet er eine Stiftung.
Die Förderung der Menschen, im besonderen junger und behinderter Personen, mit
dem Ziel einer naturnahen und gesetzeskonformen Ausbildung im Freizeit- / Geländereiten
ist einer der wichtigen Ziele dieser Stiftung. Darüber hinaus sollen überdurchschnittliche,
herausragende, auch länderverbindende Initiativen, ein-zelner Reiter, Verbände und anderer
Institutionen unterstützt werden. Der sportliche Wettkampf soll davon nicht
ausgenommen werden. Ziel der Unterstützung soll die vermehrte, umweltbewusste
und freiere Nutzung der Natur unter Berücksichtigung der länderspezifischen
Gesetze und Verordnungen sein.
§ 2
Stiftungszweck
(1)
Zweck der
Stiftung ist die Förderung des Reitsportes und mildtätiger Zwecke. Zur
unmittelbaren Verfolgung vorstehender, mildtätiger Zwecke richtet die Stiftung
ihre Tätigkeit auf:
a)
die
Unterstützung von erheblich bedürftigen Einzelpersonen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Bedürftig sind demnach solche
Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes
der Hilfe an-derer bedürfen.
b)
Die
Unterstützung von wirtschaftlich bedürftigen Einzelpersonen i.S. des
§ 53 Nr. 2 AO.
(2)
Der Stiftungszweck
wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1.
Förderung der
Ausbildung von Freizeit- und Geländereitern
2.
Unterstützung
herausragender Initiativen zu Gunsten des Freizeit-Reitsportes (auch des
sportlichen Wettkampfes)
3.
Gewährung finanzieller
und/oder materieller Mittel, speziell an Behinderte zur Verbesserung des
Gesundheitsapparates und an junge Reiter zur Vertiefung reitsportlicher
Kenntnisse
4.
Unterstützung
von Ausbildungszentren und Seminaren im Rahmen des § 2 Abs. 4 der Satzung.
5.
Durchführung
von Kultur- und Lehrwanderritten im In- und Ausland
6.
Ausbildung
und/oder Unterstützung von Pferden zum Zweck des Gelände- und Wanderreitens
7.
Stiftungseigene
Schulungsangebote
8.
Unterstützung
und/oder Durchführung von therapeutischen Reitangeboten.
9. Erarbeiten und Archivierung der Grundlagenelemente
bedeutender Wanderreit-strecken mit dem Ziel einer Vernetzung derselben.
(3)
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Anmerkung des Stifters:
Die Stiftung wird anerkannt durch die Regierung von
Unterfranken mit RS vom 27. Juli 2005-08-26 Nr. 240-1222.00-7/05
Die Stiftung wird belegt mit einer Vorläufigen Bescheinigung
für steuerbegünstigte gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff
AO durch das Finanzamt Würzburg mit Bescheid vom 16. August 2005 AZ
257/147/60044
Die Stiftung kann auf Verlangen für materielle
und finanzielle Spenden (sinnvoll ab 100,00 €) eine zur Vorlage beim Finanzamt
geeignete Spendenquittung erstellen.