Albert Knaus Stiftung für Reiten in freier Natur

 

Auszug aus der Stiftungsurkunde

 

 

Stiftungssatzung:

 

der "Albert Knaus Stiftung für Reiten in freier Natur"

 

in Iphofen, Stadtteil Mönchsondheim

 

 

 

Präambel 

 

 

Der Stifter Albert Knaus betreibt Freizeit- und Wanderreiten aus sportlichen, kulturellen und Ausbildungsgründen. Im Rahmen einer Vermögensteilung gründet er eine Stiftung. Die Förderung der Menschen, im besonderen junger und behinderter Personen, mit dem Ziel einer naturnahen und gesetzeskonformen Ausbildung im Freizeit- / Geländereiten ist einer der wichtigen Ziele dieser Stiftung. Darüber hinaus sollen überdurchschnittliche, herausragende, auch länderverbindende Initiativen,  ein-zelner Reiter, Verbände und anderer Institutionen unterstützt werden. Der sportliche Wettkampf soll davon nicht ausgenommen werden. Ziel der Unterstützung soll die vermehrte, umweltbewusste und freiere Nutzung der Natur unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gesetze und Verordnungen sein. 

 

 

 

 

§ 2

Stiftungszweck

 

(1)   Zweck der Stiftung ist die Förderung des Reitsportes und mildtätiger Zwecke. Zur unmittelbaren Verfolgung vorstehender, mildtätiger Zwecke richtet die Stiftung ihre Tätigkeit auf:

a)      die Unterstützung von erheblich bedürftigen Einzelpersonen im Sinne des § 53  Nr. 1 AO. Bedürftig sind demnach solche Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der Hilfe an-derer bedürfen.

b)     Die Unterstützung von wirtschaftlich bedürftigen Einzelpersonen i.S. des    

      § 53 Nr. 2 AO.

   

(2)   Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

 

1.      Förderung der Ausbildung von Freizeit- und Geländereitern

2.      Unterstützung herausragender Initiativen zu Gunsten des Freizeit-Reitsportes (auch des sportlichen Wettkampfes)

3.      Gewährung finanzieller und/oder materieller Mittel, speziell an Behinderte zur Verbesserung des Gesundheitsapparates und an junge Reiter zur Vertiefung reitsportlicher Kenntnisse

4.      Unterstützung von Ausbildungszentren und Seminaren im Rahmen des §  2 Abs. 4 der Satzung.

5.      Durchführung von Kultur- und Lehrwanderritten im In- und Ausland

6.      Ausbildung und/oder Unterstützung von Pferden zum Zweck des Gelände- und Wanderreitens

7.      Stiftungseigene Schulungsangebote

8.      Unterstützung und/oder Durchführung von therapeutischen Reitangeboten.

9.      Erarbeiten und Archivierung der Grundlagenelemente bedeutender Wanderreit-strecken mit dem Ziel einer Vernetzung derselben.

 

 

(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar  gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 

 

Anmerkung des Stifters:

 

Die Stiftung wird anerkannt durch die Regierung von Unterfranken mit RS vom 27. Juli 2005-08-26 Nr. 240-1222.00-7/05

 

Die Stiftung wird belegt mit einer Vorläufigen Bescheinigung für steuerbegünstigte gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO durch das Finanzamt Würzburg mit Bescheid vom 16. August 2005 AZ 257/147/60044

 

Die Stiftung kann auf Verlangen für materielle und finanzielle Spenden (sinnvoll ab 100,00 €) eine zur Vorlage beim Finanzamt geeignete Spendenquittung erstellen.